Stadtschulrat

Aktuell: Der Stadtschulrat erfüllt als Schulbehörde die ihm vom kantonalen Recht übertragenen Aufgaben. Er besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und sechs von den Stimmberechtigten nach den Bestimmungen des Wahlgesetzes gewählten Mitgliedern. Das für die Schulen zuständige Mitglied des Stadtrates gehört dem Stadtschulrat von Amtes wegen als weiteres stimmberechtigtes Mitglied an.

Ab 2025: Der Stadtschulrat erfüllt als Schulbehörde die ihm vom kantonalen Recht übertragenen Aufgaben. Er ist für die zentralen politisch-strategischen Entscheide und Aufgaben der städtischen Schulen zuständig. Er besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und drei weiteren von den Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen gewählten Mitgliedern. Das für die Bildung zuständige Mitglied des Stadtrats gehört dem Stadtschulrat von Amtes wegen als Vizepräsidentin oder Vizepräsident an. Eine Lehrerschaftsvertretung, die Bereichsleitung Bildung, sowie eine Vertretung der Schulleitungen nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme und Antragsrecht teil.

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