Alimentenhilfe
Die Alimentenhilfe unterstützt Eltern, Alleinerziehende und Volljährige bis zum Abschluss der Erstausbildung gemäss der kantonalen Verordnung über die Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge. Die bevorschussten Alimente werden von der Alimentenhilfe bei der Schuldnerin oder beim Schuldner eingefordert. Ausgenommen sind Ausbildungs- und Kinderzulagen sowie die Unterhaltsbeiträge für Erwachsene (Ehegattenrenten).
Kontakt
Stadt SchaffhausenAlimentenhilfe
Oberstadt 23
Postfach 1000
8201 Schaffhausen
Tel. +41 52 632 54 16
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