Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sh.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Öffnungszeiten der Wahl- und Stimmlokale
Stadthausgasse 12 !NEU!
Freitag, 11.30–14.00 Uhr und 17.00–18.00 Uhr
Samstag, 8.30–17.00 Uhr
Sonntag, 9.00–11.00 Uhr
Quartiere
Samstag, 11.30–12.30 Uhr
Sonntag, 10.00–11.00 Uhr
Schulhaus Breite, Aula (Breite)
Schulhaus Zündelgut (Buchthalen)
Herblingen (Schlossstrasse 19)
Hemmental, Schulhaus
Samstag, 8.30–9.30 Uhr
Sonntag, 10.00–11.00 Uhr
Mobile Stimm- und Wahlurne
Freitagnachmittag
Künzle-Heim | 13.30–13.55 Uhr |
Schönbühl | 14.00–14.25 Uhr |
Kantonsspital | 14.40–15.30 Uhr |
La Résidence | 15.45–16.15 Uhr |
Wiesli | 16.30–17.00 Uhr |
Klinik Breitenau | 17.15–18.00 Uhr |
Voraussetzungen
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Schaffhausen wohnhaften, über 18 Jahre alten Schweizerinnen und Schweizer.
Stimmpflicht
Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und städtischen Abstimmungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer eine Wahl oder Abstimmung ohne Entschuldigung versäumt, muss sechs Franken bezahlen.
Brieflich abstimmen
Briefliche Abstimmung
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme an der Urne oder brieflich abgeben. Für die briefliche Abstimmung ist das Couvert zu verwenden, in dem Stimmausweis und Stimm- und Wahlzettel den Stimmberechtigten zugesandt wurden. Bitte das Couvert nicht aufschneiden oder aufreissen, sondern bei der Perforation sorgfältig öffnen. Das Zustellcouvert der Post so aufgeben, dass es bis am Samstag vor dem Abstimmungstag bei der Stadtverwaltung eintrifft. Das Couvert muss nicht frankiert werden. Das Zustellcouvert kann auch bis 11.00 Uhr am Abstimmungssonntag in den Briefkasten des Stadthauses (Krummgasse 2) eingeworfen werden.
In den drei bis vier Wochen vor der Abstimmung können briefliche Stimmen auch persönlich im Parterre des Stadthauses oder im Stadthaus-Briefkasten eingeworfen werden.
Der Stimmausweis ist unbedingt zu unterschreiben und beizulegen!