Öffentlicher Raum

Zahlreiche Aktivitäten auf öffentlichen Grund gelten als Sondernutzung und sind demzufolge bewilligungspflichtig.

Als Sondernutzung gelten zum Beispiel:

  • das Aufstellen eines Verkaufstandes
  • die Durchführung einer Kundgebung
  • das Aufstellen eines Informationsstandes zum Sammeln von Unterschriften
  • karitative Aktivitäten
  • Platzkonzerte

Kontakt

Stadt Schaffhausen
Öffentlicher Raum
Bachstrasse 29a
Postfach 1000
8201 Schaffhausen
Tel. +41 52 632 57 55
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