Zeitgemässes Abgeltungsmodell für SH POWER
Die jährliche Abgeltung von SH POWER an den allgemeinen Haushalt der Stadt Schaffhausen ist im «Beschluss über die Berechnung der Ablieferung der Städtischen Werke» des Grossen Stadtrats (RSS 7000.11) geregelt. Nachdem das Modell zuletzt vor zwei Jahrzehnten überarbeitet worden ist, hat der Stadtrat eine neuerliche Überprüfung vorgenommen.
Neues Abgeltungsmodell ist erfolgsbasiert und konform mit Rechnungslegung
Der Stadtrat schlägt eine Umstellung auf ein gewinnbasiertes Modell mit Sockelbetrag vor: Nach dem neuen Modell beträgt die Abgeltung 30 % des ausgewiesenen Gewinnes (ohne Beteiligungserträge), jedoch mindestens 3 Mio. Franken (Sockelbetrag). Hinzu kommen 80 % der Beteiligungserträge. Die separate Abgeltung auf die Beteiligungserträge ermöglicht, dass die prozentuale Abgeltung aus der direkt beeinflussbaren und für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aussagekräftigere eigene Geschäftstätigkeit moderater bemessen werden kann als jene aus den volatileren Beteiligungserträgen.
Die Umstellung des Berechnungsmodells für die Abgeltungen von SH POWER an den städtischen Haushalt ist damit neu gewinnbasiert. Bisherige Fehlanreize werden ausgeschlossen, da eine hohe Investitionstätigkeit nicht mehr automatisch zu sinkenden Abgeltungen führt. Mit dem neuen Modell kann die Höhe der Abgeltungen entsprechend des langjährigen Mittels aufrechterhalten werden. Auch ist das neue Modell mit SWISS GAAP FER konform, d.h. es werden im Vergleich zum bisherigen Modell keine Vorgaben mehr gemacht, welche mit den Grundsätzen der Rechnungslegung von SH POWER nicht vereinbar sind.
Somit wird mit der Umstellung des Modells eine zeitgemässe, nachvollziehbare und auf zweckmässigen, objektiven Kriterien basierende Berechnung der Abgeltungen sichergestellt.
Ansprechperson:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch