Betreuungsgutscheine ab August 2025: Schaffhausen entlastet Familien finanziell
Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung soll für alle Eltern bezahlbar sein. Mit dem Systemwechsel erhalten ab August 2025 deutlich mehr Familien finanzielle Unterstützung bei der ausserfamiliären Betreuung, auch jene mit höherem Einkommen. Neu profitieren Eltern, welche ihre Kinder in einer Kita, einem Hort, einem Mittagstisch oder in einer Tagesfamilie betreuen lassen, von Betreuungsgutscheinen.
Bis anhin hat die Stadt Kindertagesstätten (Kitas) subventioniert, die für Familien mit tiefem Einkommen günstigere Plätze anbieten. Dazu hat die Stadt mit verschiedenen Kindertagesstätten Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, womit aktuell nur diejenigen Familien subventionierte Kita-Plätze belegen können, welche ihre Kinder in Kitas mit Leistungsvereinbarungen betreuen lassen. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der Familien. Mit der Umstellung des Subventionsmodells und der Einführung von sogenannten «Betreuungsgutscheinen» erhalten neu die Erziehungsberechtigten direkt die städtischen Beiträge und können das für sie passende Betreuungsangebot frei wählen.
Wie hoch die Betreuungsgutscheine ausfallen, ist von der Höhe des massgebenden Einkommens abhängig. Um neu deutlich mehr Familien finanzielle Unterstützung bei der ausserfamiliären Betreuung zu ermöglichen, werden Familien bis zu einem steuerbaren Gesamteinkommen von 160'000 Franken unterstützt. Das massgebende Einkommen setzt sich aus dem steuerbaren Einkommen zuzüglich 15 % des steuerbaren Vermögens zusammen.
Für die Subventionierung der Kinderbetreuung hat die Stadt Schaffhausen bis anhin jährlich rund 4 Mio. Franken ausgegeben. Mit dem Systemwechsel werden die Ausgaben für die Subventionierung der Kinderbetreuung steigen. Der Stadtrat rechnet mit jährlichen Kosten von 5.57 Mio. Franken. Der Mehraufwand wird jedoch als Investition in bezahlbare Betreuungsangebote betrachtet, die Familien entlasten und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
Betreuungseinrichtungen, die ein anerkanntes Qualitätslabel erreichen, werden von der Stadt Schaffhausen neu finanziell unterstützt. Die Stadt übernimmt 50 % der Zertifizierungs- respektive der Rezertifizierungskosten und fördert damit direkt die höhere Qualität.
Für die Einführung der Betreuungsgutscheine wird derzeit eine Softwarelösung erarbeitet. Erste Anträge können voraussichtlich per April 2025 eingereicht und bearbeitet werden. Der Grosse Stadtrat genehmigte die Vorlage Ende Oktober mit 28:2 Stimmen. Mit dem Ablauf der Referendumsfrist treten die entsprechenden Änderungen im Reglement und in der Verordnung am 1. August 2025 in Kraft.
Ansprechpersonen:
Katrin Huber, Stabsleiterin Bildungsreferat
Telefon: +41 52 632 56 09
E-Mail: katrin.huber@stsh.ch
Alexander Klett, Abteilungsleiter Kinder- und Jugendbetreuung
Telefon: +41 52 632 53 37
E-Mail: alexander.klett@stsh.ch