Städtische Beihilfe beantragen

Reichen die Leistungen der AHV/IV nicht aus, um die minimalen Lebenskosten zu decken, können Betroffene Ergänzungsleistungen beziehen. Unter gewissen Bedingungen entrichtet die Stadt Schaffhausen an Personen, die eine kantonale Ergänzungsleistung zur AHV oder IV erhalten, eine jährliche Zulage.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Antragsberechtigt sind:

  • Kantonsbürgerinnen und -bürger nach einer ununterbrochenen Wohnsitzdauer in der Stadt Schaffhausen von fünf Jahren
  • übrige Schweizerinnen und Schweizer, wenn sie zehn Jahre in Schaffhausen wohnhaft sind
  • und ausländische Staatsangehörige, wenn sie zwanzig Jahre in der Stadt Schaffhausen wohnhaft sind.


Die Bezugsberechtigung entfällt, wenn das Vermögen bei

  • Einzelpersonen Fr. 15'000.–
  • Ehepaaren Fr. 20'000.–
übersteigt. Nicht oder nur schwer realisierbare Vermögenswerte werden zu einem Drittel angerechnet.

Unterlagen

  • Steuerbescheinigung der AHV- bzw. IV-Rente des aktuellen Jahres
  • Verfügung und Berechnungsblatt der Ergänzungsleistungen (Sozialversicherungsamt Schaffhausen) des aktuellen Jahres
  • aktuelle Kontoauszüge aller Bank- und Postkonten (Vormonat)
  • Steuerveranlagung inkl. Veranlagungsprotokoll des Vorjahres

Online-Formular

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