Städtische Beihilfe

Reichen die Leistungen der AHV/IV nicht aus, um die minimalen Lebenskosten zu decken, können Betroffene Ergänzungsleistungen beziehen. Unter gewissen Bedingungen entrichtet die Stadt Schaffhausen an Personen, die eine kantonale Ergänzungsleistung zur AHV oder IV erhalten, eine jährliche Zulage.

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Stadt Schaffhausen
Städtische Beihilfe
Vorstadt 43
Postfach 1000
8201 Schaffhausen
Tel. +41 52 632 53 15
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