Steuerauskünfte

Die Steuerverwaltung gibt nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, wenn ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel wirtschaftliche Verknüpfung) nachgewiesen wird. Auf dem von der Steuerverwaltung ausgestellten Steuerausweis sind Einkommen und Vermögen eines Jahres aufgeführt.

Die Steuerausweise sind kostenpflichtig und können nur schriftlich oder persönlich am Schalter bezogen werden. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.

 

Information zur IT-Systemumstellung

Eingeschränkte Serviceleistungen

Aufgrund einer verwaltungsinternen IT-Systemumstellung sind bei der Steuerverwaltung des Kantons Schaffhausen und den Gemeindesteuerämtern Serviceleistungen vom 14.09.2024 bis und mit 23.09.2024 eingeschränkt:

Während der Umstellung können ausschliesslich Auskünfte auf Basis des Systemstands vom 13. September 2024 erteilt werden

  • Es können keine Fristerstreckungen erfasst werden (weder online noch telefonisch)
  • Einzahlungsscheine können nicht gedruckt werden
  • Es können keine Rückzahlungen vorgenommen werden

Für Fragen und Auskünfte sind die Steuerverwaltung des Kantons Schaffhausen sowie die Gemeindesteuerämter zu ihren Öffnungszeiten erreichbar.

Ab dem 24. September 2024 stehen wieder sämtliche Serviceleistungen zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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