Einbürgerungsverfahren

Die ordentliche Einbürgerung gilt für folgende Personen:

  • Sie haben eine C-Bewilligung.
  • Sie leben in der Regel seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz. Bei Minderjährigen wird die Zeit zwischen dem 8. und 18. Altersjahr doppelt gerechnet.
  • Sie sind Ausländer und mit einer Schweizerin verheiratet. Ihre Frau war bei der Heirat noch nicht Schweizerin.
  • Sie sind Ausländerin und mit einem Schweizer verheiratet. Ihr Mann war bei der Heirat noch nicht Schweizer.
  • Sie sind Ausländer und leben mit einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Sie sind Ausländerin und leben mit einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Sie sind Ausländerin oder Ausländer und nicht verheiratet.
  • Sie sind noch nicht 18 Jahre alt. Ihre Eltern sind Ausländer.
  • Sie sind eine ausländische Familie.

Was müssen Sie für die ordentliche Einbürgerung machen?

Zuerst informieren Sie sich bei der Stadtkanzlei bei einem Beratungsgespräch über die Voraussetzungen. Falls Sie noch keinen Fide-Sprachenpass haben, informieren Sie sich zuerst, ob Sie einen Sprachenpass benötigen.

Sie benötigen keinen Sprachenpass, wenn

  • Sie während fünf Jahren der obligatorischen Schuljahre diese in einer deutschsprachigen Schule besucht haben.
  • Sie ein Studium in Deutsch absolviert haben.
  • Sie eine Ausbildung in der Schweiz absolviert haben, mindestens mit Abschluss EFZ (Anlehre genügt nicht).
  • Deutsch ihre Muttersprache ist (deutsche und österreichische Staatsangehörige).

Sie benötigen zwingend einen Sprachenpass oder eine anerkannte Sprachprüfung Niveau B1 mündlich, A2 schriftlich, wenn

  • Sie keine Ausbildung in der Schweiz absolviert haben.
  • Sie keine bzw. weniger als fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert haben.

Sprachprüfungen sind in Schaffhausen beim SAH Schaffhausen oder bei der Migros Clubschule möglich. Bitte beachten Sie, dass ältere Sprachzertifikate unter Umständen nicht mehr anerkannt sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei der Stadtkanzlei.

Die Einbürgerungsformulare sind online verfügbar. Die Stadtkanzlei hilft Ihnen, wenn Sie Fragen haben. Wenn alle Unterlagen komplett sind, alles unterzeichnet ist, schicken Sie Ihre Formulare an die Stadtkanzlei Schaffhausen, Stadthaus, Postfach 1000, 8201 Schaffhausen.

Wie lange dauert die ordentliche Einbürgerung?

Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr zwei Jahre. Die Stadt, der Kanton und der Bund prüfen Ihre Dokumente.

Bei der ordentlichen Einbürgerung bietet die Stadt Schaffhausen auch ein vereinfachtes Verfahren an, betrifft aber nur folgende Personen:

Wenn Sie acht obligatorische Schuljahre in der Schweiz absolviert haben. Diese Personen bezahlen auch jeweils nur die Hälfte des regulären Einbürgerungstarifs. Über das Bürgerrecht entscheidet hier der Stadtrat, immer unter Vorbehalt der Zustimmungen von Bund und Kanton.

Eine erleichterte Einbürgerung ist ein Verfahren des Bundes und gilt für folgende Personen:

  • Ausländerinnen oder Ausländer, welche mit einer Schweizer Bürgerin oder einem Schweizer Bürger verheiratet sind. (Der Schweizer Ehepartner muss bereits vor der Heirat das Schweizer Bürgerrecht besessen haben.)
  • Ausländerinnen und Ausländer, welche bereits in dritter Generation hier leben.
  • Weitere Spezialfälle, die im Bundesgesetz geregelt sind.

Für die erleichterten Einbürgerungen ist die Stadtkanzlei nicht zuständig, da ausschliesslich der Bund darüber entscheidet.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche gerne das Schaffhauser Bürgerrecht erwerben möchten

Sie sind Schweizer Bürgerin oder Bürger und möchten gerne Schaffhauser Bürgerin oder Bürger werden. Dies ist möglich, sofern Sie mindestens seit zwei Jahren in der Stadt Schaffhausen wohnen. Für Sie gilt ebenfalls ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren. Im entsprechenden Merkblatt für Schweizer Bürgerinnen und Bürger erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, welche Unterlagen Sie benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Zugehörige Objekte

Name
01 Gesuch um ordentliche Einbuergerung (DOCX, 41.65 kB) Download 0 01 Gesuch um ordentliche Einbuergerung
02 Lebenslauf (PDF, 1.3 MB) Download 1 02 Lebenslauf
03 Merkblatt für Ausländerinnen und Ausländer (PDF, 116.92 kB) Download 2 03 Merkblatt für Ausländerinnen und Ausländer
04 FIDE Sprachenpass (PDF, 842.94 kB) Download 3 04 FIDE Sprachenpass
05 Staatskundeschema (PDF, 89.3 kB) Download 4 05 Staatskundeschema
06 Broschüre staatsbürgerliche Kenntnisse (PDF, 417.37 kB) Download 5 06 Broschüre staatsbürgerliche Kenntnisse
07 Merkblatt für Schweizer Bürgerinnen und Bürger (PDF, 109.52 kB) Download 6 07 Merkblatt für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
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