Taxiwesen
Wer in der Stadt Schaffhausen ein Taxiunternehmen führen will, benötigt eine Betriebsbewilligung. Diese wird erteilt, wenn die in den Rechtsgrundlagen aufgeführten Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie in der Taxiverordnung sowie der Tarif- und Gebührenverordnung für das Taxiwesen.
Taxifahrerinnen/Taxifahrer
Taxifahrerinnen/Taxifahrer brauchen eine Bewilligung der Stadtpolizei. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Bewilligung ist ein den eidgenössischen Vorschriften entsprechender Führerausweis für berufsmässigen Personentransport. Zudem sind gute Ortskenntnisse, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und das Wissen über die für Taxiführer massgebenden städtischen Vorschriften notwendig. Weitere Details unter Richtlinien städtische Taxiprüfung.
Fahrzeuge
Jedes Taxi muss vom kantonalen Strassenverkehrsamt als solches zugelassen sein und vor der Inbetriebnahme bei der Stadtpolizei zur Ausrüstungskontrolle vorgeführt werden. Das geprüfte Fahrzeug wird mit einer Bewilligungsnummer versehen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Anmeldung Taxiprüfung (PDF, 287.25 kB) | Download | 0 | Anmeldung Taxiprüfung |
Richtlinien städtische Taxiprüfung (PDF, 13.05 kB) | Download | 1 | Richtlinien städtische Taxiprüfung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Verkehrs- und Parkdienst | +41 52 632 57 55 | Kontaktformular |