Urnengang vom 29. November 2020
Informationen
- Datum
- 29. November 2020
- Kontakt
- Stadtkanzlei
- Ergebnis
- Alle Resultate kantonalen Abstimmungen entnehmen Sie bitte der Webseite des Kantons Schaffhausen.
Die Resultate der eidgenössischen Vorlagen entnehmen Sie bitte der Webseite des Bundes.
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative "Für Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten"
- Ebene
- Bund
Name | |||
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Abstimmungsbroschüre vom 29.11.2020 (PDF, 392.33 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre vom 29.11.2020 |
Abstimmungsresultate vom 29.11.2020 (PDF, 216.58 kB) | Download | 1 | Abstimmungsresultate vom 29.11.2020 |
Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Menschen und Umwelt"
- Ebene
- Bund
Name | |||
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Abstimmungsbroschüre vom 29.11.2020 (PDF, 392.33 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre vom 29.11.2020 |
Abstimmungsresultate vom 29.11.2020 (PDF, 216.58 kB) | Download | 1 | Abstimmungsresultate vom 29.11.2020 |
Kommunale Wahlen
Wahl des Grossen Stadtrates für die Amtsdauer 2021 bis 2024
Beschreibung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
1. 1. Die Wahl des Grossen Stadtrats der Stadt Schaffhausen wird nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) durchgeführt. Es wird mit Listen gewählt, die Sie hiermit gedruckt zusammen mit einem leeren amtlichen Wahlzettel erhalten. In die Urne oder ins Stimmcouvert darf nur ein Wahlzettel eingelegt werden. Er wird im Wahllokal mit
einem Kontrollstempel versehen. Bei brieflicher Stimmabgabe wird der Kontrollstempel vom Wahlbüro nach Öffnen der Stimmcouverts angebracht. Wahlzettel ohne Kontrollstempel sind ungültig.
2. Sie können nur Kandidatinnen und Kandidaten gültig wählen, deren Name auf einer der gedruckten Liste steht. Andere Personen sind nicht in den Grossen Stadtrat wählbar.
3. Der Wahlzettel muss mindestens einen gültigen Kandidatennamen enthalten.
4. Sie haben bei der Stimmabgabe folgende Möglichkeiten:
a) Sie können einen gedruckten Parteiwahlzettel unverändert in die Urne legen. b) Sie können einen gedruckten Parteiwahlzettel wie folgt handschriftlich abändern:
- Kandidierende streichen: Durch die Streichung leer gemachte Linien werden als Zusatzstimmen für jene Partei gezählt, deren Name oder Nummer auf dem Wahlzettel steht.
- Kandidierende kumulieren, indem Sie deren Namen doppelt schreiben. Mehr als zweimal darf ein Name nicht auf eine Liste gesetzt werden, und es ist stets der Name der Kandidatin oder des Kandidaten nochmals zu schreiben, nicht bloss «dito» oder Gänsefüsschen. Achten Sie beim Hineinschreiben von Namen in die gedruckten Listen darauf, dass der ganze Wahlzettel nicht mehr Namen als vorgedruckte Linien (total 36) enthält.
- Kandidierende panaschieren, indem Sie Namen von anderen Listen auf den verwendeten Parteiwahlzettel nehmen. Sie geben damit dem parteifremden Kandidierenden und zugleich auch dessen Partei eine Stimme.
c) Sie können den amtlichen leeren Wahlzettel benützen und handschriftlich mit Namen von gültig kandidierenden Personen ausfüllen. Jeder Name zählt für die aufgeführte Person und deren Partei. Schreiben Sie auf den leeren Wahlzettel eine gültige Listenbezeichnung oder Ordnungsnummer, so zählen leer gelassene Linien als Zusatzstimmen dieser Partei, sofern der Wahlzettel wenigstens einen gültigen Kandidatennamen enthält.
d) Sie können den amtlichen leeren Wahlzettel benützen und leer einlegen, welcher aber dann beim Wahlresultat nicht mitzählt.
5. Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Stimmrechtsausweis unterschrieben ist.
6. Detailliertere Informationen finden Sie in der Proporzwahlverordnung (im Internet unter www.sh.ch; Gesetzessammlung SHR Nr. 161.111).
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Listenbündel (Listen 1– 9, 13 & 14 sowie ein amtlicher leerer Wahlz- ettel) vollständig ist.
Bei allfälligen Unstimmigkeiten können Sie bei der Stadtkanzlei Schaffhausen ein Ersatz- listenbündel anfordern.
Freundliche Grüsse
Wahlbüro der Stadt Schaffhause
Ergebnis
Wahlresultate Grosser Stadtrat
Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben heute die 36 Mitglieder des Grossen Stadtrats für die nächste Amtsperiode gewählt. GLP und Grüne SH (bisher ÖBS) haben je einen Sitz dazu gewonnen. Einen Sitz verloren haben die SVP und die Jungfreisinnigen.
Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben heute an der Urne die Mitglieder des Stadtparlamentes neu gewählt. Die Stimmbeteiligung lag bei 55.52 Prozent. Die Sitzverteilung präsentiert sich für die neue Amtsperiode von 2021-2024 wie folgt:
Partei Anzahl Sitze
SVP 8 (bisher 9)
SP 8 (bisher 8)
FDP 5 (bisher 5)
AL 4 (bisher 4)
GLP 4 (bisher 3)
Grüne SH 3 (bisher 2, ÖBS)
EDU 1 (bisher 1)
CVP 1 (bisher 1)
EVP 1 (bisher 1)
JF - (bisher 1)
JUSO 1 (bisher 1)
Ansprechpersonen:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch
Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch
- Anzahl Stimmberechtigte
- 22'636
- Stimmbeteiligung
- 55.52%
- Ebene
- Gemeinde
Name | |||
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Wahlvorschlag des Grossen Stadtrats vom 29.11.2020 (PDF, 223.04 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag des Grossen Stadtrats vom 29.11.2020 |
Ergebnisprotokoll (PDF, 283.61 kB) | Download | 1 | Ergebnisprotokoll |
Wahlzettelrapport (PDF, 280.47 kB) | Download | 2 | Wahlzettelrapport |
Detailergebnisse (PDF, 323.08 kB) | Download | 3 | Detailergebnisse |
Kandidaten- und Parteistimmen (PDF, 319.56 kB) | Download | 4 | Kandidaten- und Parteistimmen |
Zusammenzug veränderte Listen (PDF, 340.81 kB) | Download | 5 | Zusammenzug veränderte Listen |
Basiszahlen (PDF, 270.15 kB) | Download | 6 | Basiszahlen |
Sitzverteilung Stimmverteilung nach Listen (PDF, 275.71 kB) | Download | 7 | Sitzverteilung Stimmverteilung nach Listen |