Stadtplanung
Die Stadtplanung ist für die übergeordnete räumliche Entwicklung hinsichtlich Nutzung, Bebauung, Freiraum, Energie, Klima und Mobilität sowie für die Wohnraumentwicklung verantwortlich. Bei Planungen, Konzepten und Bauvorhaben arbeitet die Stadtplanung eng mit den kantonalen und städtischen Fachstellen, Grundeigentümerschaften, gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften sowie Planenden zusammen. Dabei gewährt sie der Bevölkerung und den tangierten Akteuren eine angemessene Beteiligung.
Das beinhaltet unter anderem die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes RPG (Innenentwicklung) und vermehrt kooperative Gebietsentwicklung mit den betroffenen Grundeigentümerschaften. Die Betreuung von Richt-, Nutzungs- und Sondernutzungsplänen stellt eine hoheitliche Aufgabe dar. Weiter leitet und koordiniert die Stadtplanung Vorhaben im öffentlichen Raum hinsichtlich Nutzung und Gestaltung. Mittels Beratung und qualitätssichernden Planungsverfahren trägt sie zu einer hohen Baukultur bei. In enger Zusammenarbeit mit den Wohnbaugenossenschaften sowie der städtischen Immobilienabteilung begleitet sie Initiativen für zahlbaren Wohnraum.
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