Aufwertung Rheinuferpromenade
Das Gebiet Rheinufer Ost von der Ecke Fischerhäuser-/Buchthalerstrasse bis zum Lindliweg ist bereits heute ein bedeutender Ort für Erholung und Freizeit für die lokale Bevölkerung. Mit dem Umzug des städtischen Energie- und Wasserversorgungsunternehmens SH POWER vom Gaswerkareal ins Schweizersbild bietet sich für die Stadt die einmalige Chance, das gesamte Gebiet aufzuwerten, weiterzuentwickeln und dadurch die Stadt attraktiver am Rhein zu positionieren.
Durch die Aufhebung der Rheinhaldenstrasse und damit des Durchgangsverkehrs vernetzt sich das Ufer mit dem Schauweckergutpark, dem Garten um die Sommerlust und den Freiräumen des umgenutzten Gaswerkareals. Aufgewertete und ausgebaute Fuss- und Veloverbindungen zur Altstadt und zu den rückwärtigen Quartieren eröffnen aus diesen direkte und attraktive Zugänge zum Wasser. Im Projektperimeter entstehen Wohnungen, Freizeitangebote (Spielplatz, Wassersport, Gastronomie, Tourismus), Arbeitsplätze sowie Frei- und Grünräume für die Bevölkerung und die Natur.
Um die Komplexität zu reduzieren und die Umsetzung zu etappieren, wurden Teilprojekte definiert:
- Verbindungsstrasse und Aufwertung Buchthalerstrasse
- Entwicklung Gaswerkareal (Entwicklung im Baurecht)
- Salzstadel und Fischerhäuserplatz
- Wohn- und Parkhaus Rosental hinter der Sommerlust (Entwicklung im Baurecht)
- Schauweckergutpark
- Uferpromenade
- Ufersteg (hölzerner Steg vom «Freien Platz» bis zum Salzstadel)
- Wohn- und Gewerbegebäude mit Reisebusparkierung
Die Teilprojekte werden zeitlich gestaffelt über die nächsten zwölf Jahre (bis voraussichtlich 2036) umgesetzt. Auf dem Gaswerkareal ist bis zum Baustart eine mehrjährige Zwischennutzung vorgesehen. Mit der vorliegenden Vorlage wird bereits ein erster Investitionskredit über 1.6 Mio. Franken für die Aufwertung des Schauweckergutparks beantragt.
Überschaubare öffentliche Investitionen lösen grosse Wertschöpfung aus
Das Projekt löst Investitionen der öffentlichen Hand in der Grössenordnung von 35 Mio. Franken aus. Dank Mitfinanzierungen von Bund (Agglomerationsprogramm) und des Kanton (Kantonsstrasse) verbleiben lediglich rund 22 Mio. Franken bei der Stadt. Bei den genannten Zahlen handelt es sich im aktuellen Projektstadium um Grobschätzungen. Den Investitionen der öffentlichen Hand stehen private Investitionen in bedeutend grösserem Umfang gegenüber, insbesondere durch die Entwicklung der Baurechtsparzellen.
Angesichts der Komplexität des Projektes beantragt der Stadtrat, zunächst eine Grundsatzabstimmung durchzuführen und gleichzeitig alle weiteren notwendigen Entscheide zur operativen Umsetzung des Vorhabens an den Grossen Stadtrat zu delegieren. Mit diesem Vorgehen wird das Umsetzungsrisiko entscheidend minimiert und die Planungssicherheit erhöht, was nicht zuletzt für die Zusammenarbeit mit den Baurechtsnehmern unumgänglich ist.
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