Über die Kommissionen

Für die Vorbereitung der Ratsgeschäfte und für weitere Aufgaben bestellt der Grosse Stadtrat ständige und nicht ständige Kommissionen.

Die ständigen Kommissionen des Grossen Stadtrats sind:

  • Geschäftsprüfungskommission
    Die Geschäftsprüfungskommission ist die Aufsichtskommission des Grossen Stadtrats und ist zudem zuständig für die Vorberatung von Budget und Jahresrechnung sowie weiterer Vorlagen im Bereich der Finanzen.
     
  • Bildungskommission
    Die Bildungskommission ist zuständig für die Vorberatung von Vorlagen in den Bereichen Bildung, Betreuung, Soziales, Sicherheit, Kultur und Sport.
     
  • Baufachkommission
    Die Baufachkommission ist zuständig für die Vorberatung von Vorlagen in den Bereichen Bau, Planung, Verkehr und Umwelt.

Die ständigen Kommissionen bestehen aus je sieben Mitgliedern und werden für eine Amtsperiode gewählt. Die Amtszeit in der jeweiligen Kommission ist auf acht aufeinander folgende Jahre beschränkt.

Die Präsidentin oder der Präsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident werden von den Kommissionsmitgliedern für zwei Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Die Kommissionen konstituieren sich im Übrigen selber.
Bei der Wahl der Mitglieder der ständigen Kommissionen und der weiteren Kommissionen des Grossen Stadtrats sind die Fraktionen gemäss ihrer Mitgliederzahl zu berücksichtigen.

Der Grosse Stadtrat kann zudem nicht ständige Kommissionen (Spezialkommissionen) einsetzen, die spezifische Vorlagen vorberaten.
Die Grösse der nicht ständigen Kommissionen und deren Ressourcen werden durch den Grossen Stadtrat bestimmt und lösen sich mit der Erledigung des ihr zugewiesenen Auftrags auf.