Kindesschutz

Der Fachstelle Kindesschutz unterstützt die Eltern bei ihren erzieherischen Aufgaben mit Rat und Tat und vertritt Kinder bei der Wahrung des Unterhaltsanspruchs oder der Feststellung der Vaterschaft und versucht bei der Ausübung des Besuchsrechts zu vermitteln.

Hinzu kommen im Rahmen der Erziehungs-, Besuchsrechts- und Vertretungsbeistandschaften verschiedene andere Aufgaben mit dem Ziel, das Kindeswohl zu schützen.

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Stadt Schaffhausen
Kindesschutz
Stadthausgasse 16
Postfach 1000
8201 Schaffhausen
Tel. +41 52 632 53 24
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Dienstag 8.00–11.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr
Mittwoch 8.00–11.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr
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Freitag 8.00–11.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr

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