Abstimmungsunterlagen ausnahmsweise in grösserem Zustellcouvert

23. August 2024
In der kommenden Woche erhalten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Stadt Schaffhausen die Abstimmungs- und Wahlunterlagen. Die umfangreichen Unterlagen für die Abstimmungen und Wahlen vom 22. September 2024 und vom 24. November 2024 werden ausnahmsweise in einem grösseren Couvert versendet. Der Stimmrechtsausweis ist auf einen A4-Papierbogen gedruckt und muss zur Stimmabgabe abgetrennt werden.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Schaffhausen erhalten in den kommenden Tagen die Abstimmungs- und Wahlunterlagen für den Urnengang am 22. September 2024. Die umfangreichen Unterlagen für die Abstimmungen und Wahlen am 22. September 2024 und später auch diejenigen für die Wahlen am 24. November 2024 werden aus Platzgründen ausnahmsweise in einem grösseren C4-Couvert versendet. Der Stimmrechtsausweis ist auf einen A4-Papierbogen gedruckt und muss zur Stimmabgabe abgetrennt werden.
 
Für die briefliche Abstimmung kann das beigelegte vorfrankierte Antwortcouvert verwendet werden und die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen können mit dem unterschriebenen Stimmausweis wie gewohnt per Post einsendet werden. Wichtig: Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Stimmrechtsausweis eigenhändig unterzeichnet ist und bis spätestens Sonntag, 22. September 2024, 11 Uhr, bei der Stadtkanzlei eingereicht wird.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch