Finanzausgleich: Stadt beauftragt fundierte Zentrumslastenanalyse

30. August 2024
Der Stadtrat hat beschlossen, eine Zentrumslastenanalyse in Auftrag zu geben. Der Bericht soll eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für die weitere Diskussion um die Revision des Finanzausgleichs bieten. Weiter hat der Stadtrat den Regierungsrat eingeladen, die Finanzausgleichsrevision in Zusammenarbeit mit der Stadt und den Gemeinden als gemeinsames Projekt anzugehen und so eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Als Sofortmassnahme schlägt der Stadtrat in Übereinstimmung mit dem VGGSH die Anpassung des Finanzausgleichsdekrets vor.

Die Stadt ist solidarisch mit allen Gemeinden. Deshalb hat sich der Stadtrat bereits im Frühling zusammen mit Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten des Kantons Schaffhausen (VGGSH) für die Anpassung des Finanzausgleichs ausgesprochen.

Nachdem der VGSSH einen mit den Gemeinden im Kanton abgestimmten Vorschlag erarbeitet hatte, ging der Stadtrat davon aus, dass die Regierung ein gemeinsames Projekt startet, um zusammen mit den Gemeinden einen Vorschlag zu erarbeiten. Ein solches Vorgehen ist für derartige Projekte üblich (vgl. laufende Revision Finanzausgleich im Kanton Luzern) und wurde auch in Schaffhausen immer wieder angewendet, zuletzt bei der Revision der Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung.

Von der am 16. August 2024 von der Regierung veröffentlichten Vorlage wurde der Stadtrat überrascht. Die Stadt Schaffhausen und die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall als Direktbetroffene wurden nicht involviert oder vorgängig informiert. Dies hat zu Irritationen geführt, ist keine gute Grundlage für eine erfolgreiche Lösungsfindung und vor allem keine tragfähige Basis für eine erfolgsversprechende Umsetzung. Der Stadtrat wünscht ein partnerschaftliches Vorgehen mit einer gemeinsamen Projektorganisation.

Zur bereits an den Kantonsrat verabschiedeten Vorlage und der geplanten Umverteilung mit einer Revision des Steuergesetzes (Sofortmassnahme) nimmt der Stadtrat wie folgt Stellung:

  • Der Stadtrat beurteilt die vorgeschlagene Umverteilung von Steuergeldern als systemwidrig: Der Finanzausgleich muss im dafür vorgesehenen Finanzausgleichsgesetz überarbeitet werden, nicht im Steuergesetz. Sonst finden sich bald in allen möglichen Gesetzen «versteckte» Finanzausgleiche.
     
  • Der Finanzausgleich soll auch weiterhin, wie im Gesetz geregelt, vom Kanton mitgetragen werden. Die hohen Unternehmenssteuererträge fallen vor allem auch beim Kanton an. Eine einseitige Umverteilung vom Zentrum zu den kleinen Gemeinden, ohne Beteiligung des Kantons, wird abgelehnt.
     
  • Die Umverteilung nach dem einzigen Kriterium der Gemeindegrösse ist willkürlich. Nicht alle kleinen Gemeinden haben finanzielle Probleme. Es ist nicht zielführend, dass finanzstarke kleine Gemeinden viel Geld erhalten, während mittelgrosse Gemeinden mit grossen finanziellen Herausforderungen viel weniger erhalten.
     
  • Für eine Gesetzesrevision braucht es im Kantonsrat zwei Lesungen. Zudem untersteht die Revision dem fakultativen Referendum bzw. bei Nichterreichung einer 4/5-Mehrheit sogar dem obligatorischen Referendum. Entsprechend ist der von der Regierung vorgeschlagene Lösungsweg mit einer langen Beratungszeit und erheblichen Risiken verbunden. Eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2025 ist damit in Frage gestellt. Durch Anpassung des Finanzausgleichsdekretes, welches nur eine Lesung im Kantonsrat benötigt und nicht dem Referendum untersteht, könnte das Ziel schneller und mit weniger Risiken erreicht werden.
     
  • Ganz grundsätzlich ist es bedauerlich, dass diese Vorlage den Fokus auf die Interessensgegensätze der Gemeinden legt, statt die Zusammenarbeit zu fördern. Dem Stadtrat ist es ein grosses Anliegen, mit dem Kanton und den Gemeinden konstruktiv und partnerschaftlich zusammen zu arbeiten. Die Standortattraktivität entsteht aus der Summe der Leistungen des Kantons und der Gemeinden. Nicht gegeneinander, sondern miteinander wird die Region weitergebracht. Der Fokus sollte sich in erster Linie auf die Zukunftsprojekte richten, statt Energie in unnötigen Verteilkämpfen zu verlieren.

Aus diesen Gründen schlägt der Stadtrat – in Übereinstimmung mit dem VGGSH – vor, als Sofortmassnahme das Ausgleichsziel im Finanzausgleichsdekret anzupassen. Dieser Lösungsansatz liefert nicht nur ein faireres Ergebnis basierend auf dem bestehenden, demokratisch legitimierten Finanzausgleichssystem, sondern ist auch noch schneller und mit weniger Unsicherheiten umsetzbar. Damit gewinnen der Kanton und alle Gemeinden Planungssicherheit für den anstehenden Budgetprozess.

Für die weitere Diskussion um die Anpassung des Finanzausgleichs hat der Stadtrat eine Zentrumslastenanalyse in Auftrag gegeben. Die letzte solche Analyse ist bereits 20 Jahre alt und nicht mehr aktuell. Der neue Bericht soll als wissenschaftlich fundierte Grundlage für die Revision dienen.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
Mobil: +41 79 326 72 82
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75

E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon: +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb@stsh.ch