Ausschreibung: Atelieraufenthalt für Kulturschaffende in Buenos Aires

15. Januar 2025
Die Stadt Schaffhausen vergibt für den Zeitraum von Januar 2026 bis Juni 2026 einen Atelieraufenthalt in Buenos Aires (Argentinien). Die Ausschreibung steht Schaffhauser Kulturschaffenden aller Sparten offen.

Die Städtekonferenz Kultur (SKK) des Schweizerischen Städteverbands, der auch die Stadt Schaffhausen angehört, betreibt in Belgrad, Buenos Aires, Genua und Kairo Auslandsateliers, welche sie Kulturschaffenden aus ihren Mitgliedsstädten zur Verfügung stellt. Die Ateliers werden jeweils von Kulturschaffenden aus verschiedenen Städten gleichzeitig genutzt. 

Ziel der Ateliervergaben ist es, professionelles Kulturschaffen und den Kulturaustausch zwischen der Schweiz und dem Gastland zu fördern. Auslandsaufenthalte geben Kulturschaffenden die Möglichkeit, sich vollumfänglich auf ihre Arbeit zu konzentrieren, ihr Werk in einem inspirierenden Umfeld weiterzuentwickeln und neue Impulse zu gewinnen. 

Aktuell lädt die Stadt Schaffhausen Kulturschaffende ein, sich für die Zeit vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 für einen Aufenthalt in Buenos Aires zu bewerben. Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende der Bereiche «Bildende Kunst», Fotografie, Video, Film, Theater, Tanz, Literatur und Musik. Die Benutzung des Ateliers ist kostenlos. Zusätzlich erhält der/die Kulturschaffende ein Stipendium der SKK und der Stadt Schaffhausen in Höhe von gesamthaft 11‘000 Franken. 

Interessierte Kulturschaffende sollten die Bereitschaft mitbringen, sich auf eine Wohngemeinschaft mit zwei weiteren Kulturschaffenden aus anderen Schweizer Städten einzulassen. Weiter ist die Bereitschaft erforderlich, sich während eines halben Jahres mit einer anderen Kultur auseinanderzusetzen und sich an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Weitere Informationen finden sich in der Beilage. 

Interessierte mit Wohnsitz oder Wirkungsort in der Stadt Schaffhausen können ihre Bewerbung bis 14. März 2025 schriftlich beim Kulturdienst der Stadt Schaffhausen einreichen. Die Bewerbung enthält neben einem Bewerbungsschreiben, Informationen zur Person, zum bisherigen Werk und zum während des Atelieraufenthalts geplanten Projekt. Ausserdem muss eine Bestätigung beigelegt werden, dass die / der Kulturschaffende das Atelier während des gesamten vorgesehenen Zeitraums und alleine nutzen wird. Die Kulturkommission der Stadt Schaffhausen wird anschliessend darüber entscheiden, welche Bewerbung berücksichtigt wird und ihren Entscheid so bald als möglich kommunizieren. 

Weitere Informationen

Ansprechperson:

Noura Simoni-Abla, Projektleiterin Kulturförderung
Telefon: +41 52 632 55 37
E-Mail: noura.simoniabla@stsh.ch