Stellungnahme des Stadtrats «ÖV-Abovergünstigung für städtisches Personal»
Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung vom 18. Mai 2025
«ÖV-Abovergünstigung für städtisches Personal»
Als Arbeitgeberin attraktiv bleiben
Der Stadtrat beantragte mit dem Budget 2025 einen wiederkehrenden Kredit von 295'000 Franken für die Vergünstigung von Abonnementen für den öffentlichen Verkehr (ÖV) für das städtische Personal. Analog der bereits bestehenden ÖV-Abovergünstigung für Kinder und Jugendliche sollen auch städtische Mitarbeitende Gutscheine für die Vergünstigung von ÖV-Abonnementen erhalten.
Mit der gezielten ÖV-Abovergünstigung für Mitarbeitende möchte die Stadt ihre Attraktivität als Arbeitgeberin auf dem umkämpften Arbeitsmarkt stärken und zugleich den öffentlichen Verkehr fördern. Die ÖV-Abovergünstigung führt zu Umsteigeeffekten und dient damit auch der Zielerreichung des Gesamtverkehrskonzepts und der Klimastrategie der Stadt Schaffhausen. Mit dem Umstieg des im Stadtzentrum tätigen Personals auf den ÖV werden die Verkehrsinfrastruktur und Parkplätze für Besuchende unserer Stadt und die Kundinnen und Kunden der Altstadtgeschäfte entlastet. Durch die bessere Auslastung der Busse können schliesslich die Abgeltungen der öffentlichen Hand an die Verkehrsbetriebe reduziert werden. Insgesamt kostet die Stadt die Abovergünstigung also weit weniger als die Preise der Gutscheine.
Zur Abstimmung kommt es, weil in der Budgetdebatte im Parlament ein Antrag auf Erhöhung des Kredits über den Schwellenwert für das obligatorische Referendum erfolgreich war. Den ursprünglich im Budget beantragten Kredit von 295'000 Franken hatte der Stadtrat als ausreichend erachtet. Mit diesem Betrag kann jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter einen Gutschein in der Grössenordnung von 200 Franken für die Vergünstigung des ÖV-Abos ausstellt werden. Er interpretiert die Erhöhung des Beitrags durch den Grossen Stadtrat so, dass es dabei um das Erzwingen einer Volksabstimmung ging und nicht grundsätzlich um eine Erhöhung des Beitrags für die Gutscheine. Entsprechend wird er bei einer Annahme der Vorlage die Gutscheine so wie ursprünglich vorgesehen ausstellen und den Kredit in den Folgejahren auf die effektiv benötigte Höhe reduzieren.
Volksabstimmungen über Dienstleistungen an das Personal haben eine grosse Signalwirkung. Mit einem Ja zur ÖV-Abovergünstigung kann die Stadt ihre Arbeitgeberattraktivität steigern und das Personal erhält eine Wertschätzung. Zudem besteht durch diese Vorreiterrolle der Stadt die Chance, dass auch andere Unternehmen – auch solche aus der Privatwirtschaft – sich der Aktion anschliessen.
Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Vorlage «ÖV-Abovergünstigung für städtische Mitarbeitende» zuzustimmen.
Im Namen des Stadtrats
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Daniel Preisig, Finanzreferent
Ansprechpersonen:
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E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch
Daniel Preisig, Finanzreferent
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