Informationen zum Eintritt für neue Mitarbeitende
Hier finden sich alle benötigten Informationen für den Stellenantritt bei der Stadt Schaffhausen.
Anstellungsbedingungen
Die folgenden Dokumente geben einen Überblick über die Anstellungsbedingungen bei der Stadt Schaffhausen.
Alle für die Anstellung relevanten Gesetze und Reglemente finden sich in der Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen unter Finanzen/Personal. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil des Arbeitsvertrags.
Pensionskasse
Falls du bei der Pensionskasse versichert wirst, findest du alle weiteren Informationen auf der Website Eintritt der Pensionskasse Schaffhausen. Bei der Pensionskasse werden Mitarbeitende versichert, die länger als drei Monate angestellt sind oder einen Jahreslohn von mehr als 22'050 Franken erzielen.
Informationen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Grenzgängerinnen und Grenzgänger senden bitte zusätzlich folgende Unterlagen an die HR-Services, sofern diese noch nicht eingereicht wurden:
- Gesuchsformular A1
- Kopie des Passes / der Identitätskarte (beide Seiten)
- Wohnsitzbescheinigung (Meldebescheinigung) im Original (nicht älter als 30 Tage)
Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit einer EU-Staatsbürgerschaft, welche eine selbstständige oder unselbstständige Nebenerwerbstätigkeit in verschiedenen EU-Staaten ausüben, müssen sich bezüglich Sozialversicherungsbeiträgen beim SVA Schaffhausen melden, da die Abrechnung nur über einen Staat erfolgt (Schweiz oder Wohnsitzland).
Foto für die Mitarbeitendenzeitschrift «Blickfang»
Neu eingetretene Mitarbeitende, welche länger als sechs Monate angestellt sind, werden in der stadtinternen Mitarbeitendenzeitschrift «Blickfang» mit Namen, Eintrittsdatum und Foto vorgestellt. Das Foto ist optional, wird aber sehr geschätzt. Für den Fototermin kannst du ab dem ersten Arbeitstag jeweils vormittags bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Schaffhausen vorbeigehen.
HR Portal
Die Stadt Schaffhausen nutzt für alle HR-Informationen und -Prozesse eine geschützte Umgebung («HR Portal»). Auf dem HR Portal findest du:
- aktuelle Termine, Mitteilungen und Downloads
- persönliche Daten (z. B. Lohnabrechnung)
- Zugang zu HR-Applikationen (z. B. für Jahresgespräche und die Probezeitbeurteilung)
- Downloads (Merkblätter, Formulare)
- FAQ zu HR-Themen wie Zeiterfassung, Ferien, Lohn, Mutterschaftsurlaub
Der Zugriff auf das HR Portal ist ab dem ersten Arbeitstag mit einem AGOV-Login möglich.
Download der AGOV App und Registrierung
AGOV steht für Authentisierungsdienst der Schweizer Behörden. Wer nicht über einen Computerarbeitsplatz bei der Stadt Schaffhausen verfügt, benötigt ab Stellenantritt ein AGOV-Login. Dieses ermöglicht den Zugriff auf das HR Portal, in dem persönliche Daten bearbeitet und wichtige Informationen abgerufen werden können. Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig.
Anleitung für die Anmeldung sowie die erste Registrierung mit AGOV
Wichtig: Bitte verwende für die Registrierung bei AGOV unbedingt die E-Mail-Adresse, die du im Personalstammdatenblatt angegeben hast, da sonst das Login nicht funktioniert.
Bitte wende dich bei Rückfragen zu AGOV an den Servicedesk von ITSH unter +41 52 632 77 88 oder serviceportal@itsh.ch.
Wir freuen uns über dein Feedback
Hast du den Bewerbungsprozess bei uns als positiv erlebt? Dann freuen wir uns über deine anonyme Bewertung auf der Arbeitgeberbewertungsplattform Kununu. Dein Feedback hilft uns, weiterhin ein transparentes und wertschätzendes Bewerbungsverfahren zu bieten – und zeigt anderen, was sie bei uns erwartet.
Falls du Anregungen oder Kritik lieber persönlich besprechen möchtest, wende dich gerne direkt an die Person aus der HR-Beratung, die dich im Bewerbungsprozess begleitet hat. Deine Meinung ist uns wichtig!
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Name | Telefon | Kontakt |
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HR-Services | +41 52 632 51 17 | Kontaktformular |