Strassenaufgrabungsgesuch

Die zuständige Behörde erteilt die Bewilligung für Aufgrabungen von Gemeindestrassen, wenn die Gesuchsstellerin oder der Gesuchssteller einen entsprechenden Bedarf nachweist. Die Gesuchsstellerin oder der Gesuchssteller ist verpflichtet, die Aufgrabung fachgerecht und auf eigene Kosten durchzuführen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über den Einbau des Deckbelags.

Zugehörige Objekte