Drohnenflüge

Das Benutzen von Drohnen über dem Stadtgebiet ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Sollten für spezielle Arbeiten oder Anlässe Drohnen eingesetzt werden müssen, ist hierfür eine Bewilligung der Stadtpolizei erforderlich.

Mit dem ausgefüllten Meldeformular sind ein Haftpflichtversicherungsnachweis sowie eine Drohnenpilotenlizenz einzureichen.

Weitere Infos zu Drohnenbewilligungen und die Drohnenflugkarte sind auf der Seite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) ersichtlich.

Zugehörige Objekte

Name
Meldeformular für Drohnenflüge (PDF, 710.47 kB) Download 0 Meldeformular für Drohnenflüge