Schule und Bildung
Abgabe mobile Geräte für Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen Schaffhausen erhalten ab der 1. Primarklasse ein persönliches mobiles Leihgerät.
In diesem Zusammenhang erhalten die Eltern die Nutzungsordnung und die Einverständniserklärung zur schulischen Verwendung von Bild-, Ton- und Textmaterial zur Durchsicht, Kenntnisnahme und Unterschrift.
Nachfolgend können Sie diese beiden Dokumente herunterladen. Die Nutzungsordnung in Deutsch wurde in zwei Versionen verfasst (für die Unterstufe / für die Mittel- und Oberstufe).
Die Nutzungsordnung und die Einverständniserklärung für die Mittel- und Oberstufe wurden in die acht häufigsten Sprachen übersetzt. Alle Inhalte der Nutzungsordnung für die Unterstufe sind darin enthalten.
Jokertage und Urlaube von Schülerinnen und Schülern
Jokertage
Jokertage können weder kumuliert noch auf das folgende Schuljahr übertragen werden.
1. Kindergarten | Zuständigkeit |
20 Halbtage pro Schuljahr können als einzelne Halbtage oder als ganze Tage auch für Ferienverlängerung eingesetzt werden. Schriftliche Mitteilung bis spätestens 3 Schultage vor dem Antritt. | Kindergartenlehrperson |
2. Kindergarten | Zuständigkeit |
10 Halbtage pro Schuljahr können als einzelne Halbtage oder als ganze Tage auch für Ferienverlängerung eingesetzt werden. Schriftliche Mitteilung bis spätestens 3 Schultage vor dem Antritt. | Kindergartenlehrperson |
Schule | Zuständigkeit |
4 Halbtage pro Schuljahr können als einzelne Halbtage, als ganze Tage oder als Zweitageblock auch für Ferienverlängerung eingesetzt werden. Schriftliche Mitteilung bis spätestens 3 Schultage vor dem Antritt. | Klassenlehrperson |
Urlaub
Für ausserordentliche Anlässe, die sich nicht in die unterrichtsfreie Zeit verlegen lassen, können Eltern mit einem begründeten Gesuch Urlaub für ihre Kinder bei der Klassenlehrperson beantragen.
Dauer des Urlaubs | Zuständigkeit |
Bis 2 Tage für Geschwister in derselben Klasse (ohne Ferienverlängerung) |
Kindergarten- bzw. Klassenlehrperson |
3 bis 5 Tage für Geschwister in derselben Klasse | Zuständiges Stadtschulratsmitglied |
ab 6 Tagen für Geschwister in derselben Klasse | Stadtschulrat |
ab 1 Tag für Geschwister in verschiedenen Klassen | Stadtschulrat |
Auszug aus der Verordnung des Erziehungsrates des Kantons Schaffhausen betreffend die Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen vom 31. März 1988:
§ 14:
Gesuche um (zusätzliche) Ferienverlängerungen werden grundsätzlich nicht bewilligt. Zwingende Ausnahmen, über welche die Schulbehörde entscheidet, bleiben vorbehalten.
§ 18:
Die Ordnungsbusse für unentschuldigte Absenzen, wenn das Verschulden bei den Erziehungsberechtigten liegt, beträgt Fr. 50.– pro Schulhalbtag.
Kindergarten-Informationen für Eltern
Der Kindergarten steht am Anfang der schulischen Sozialisation und bereitet die Kinder auf den Eintritt in die Schule vor. Er unterstützt, fördert und begleitet die Kinder auf diesem Weg und ergänzt so die Arbeit der Eltern in der Erziehung und Bildung ihrer Kinder auf partnerschaftliche Weise. Dabei wird auf eine ganzheitliche Förderung der Lernenden geachtet.
Weitere wichtige Informationen zum Thema sind den nachfolgenden Dokumenten zu entnehmen.
Primarschul-Informationen für Eltern
Die Primarschule unterstützt die Lernenden in der Entwicklung ihrer Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten. Sie trägt durch die Förderung von geistigen, seelischen und körperlichen Kräften zur ganzheitlichen Entwicklung der Persönlichkeit bei. Sie vermittelt den Kindern Grundwissen, Grundfertigkeiten und Grundhaltungen und fördert die Entwicklung vielseitiger Interessen.
Weitere wichtige Informationen zum Thema sind den nachfolgenden Dokumenten zu entnehmen.
Sekundarstufe-I-Informationen für Eltern
Die Sekundarstufe I vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten angemessene Bildung. Die Unterrichtsbereiche und die Unterrichtsgegenstände sind für alle Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule gleich. Lernziele und Lerninhalte können sich aber unterscheiden.
Die Sekundarstufe I bereitet die Jugendlichen auf eine Berufsausbildung oder den Besuch einer weiterführenden Schule (Sekundarstufe II) und die Bewältigung des Lebensalltags vor.
Weitere wichtige Informationen zum Thema sind den nachfolgenden Dokumenten zu entnehmen.
Zugehörige Objekte
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