Kanalisationsgesuch

Jede Neuanlage oder bauliche Änderungen einer privaten Abwasserleitung bedarf einer Kanalisationsbewilligung durch die Stadt, die Gemeinde oder den Kanton. Es wird empfohlen, sich vor der Baueingabe mit der Baupolizei in Verbindung zu setzen. Für die Bewilligung muss das Kanalisationsgesuch vollständig ausgefüllt werden. 

Informationen

Datum
30. September 2024
Herausgeber/-in
Baupolizei

Dokumente

Name
Kanalisationsgesuch (PDF, 749.49 kB) Download 0 Kanalisationsgesuch

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