Neues Einbürgerungsreglement verabschiedet
Das neue Einbürgerungsreglement folgt im Wesentlichen der Systematik der bisherigen Einbürgerungsverordnung. Die Einbürgerungsverordnung wird mit der vorliegenden Verfassungsrevision aufgehoben. Gemäss Beschluss des Grossen Stadtrats werden die Einbürgerungsgespräche künftig von zwei Vertretenden des Grossen Stadtrats begleitet. Das wird in Art. 5 und 6 des neuen Reglements festgehalten. Es ist vorgesehen, dass der Grosse Stadtrat insgesamt sechs Delegierte wählt, wovon jeweils zwei an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen. Die Vorstellungsgespräche werden jeweils von einem Mitglied des Stadtrats geleitet. Die Beschleunigung des Einbürgerungsverfahrens war eines der wichtigsten Anliegen der Verfassungsrevision. Dieser Forderung kommt auch das neue Einbürgerungsreglement nach, indem es Bestimmungen zur Verhinderung von Verzögerungen bei den Einbürgerungsgesprächen enthält.
Die Wahl der Delegierten erfolgt durch den Grossen Stadtrat auf eine Amtsperiode, wobei den Fraktionen ein Vorschlagsrecht zukommt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die neue Regelung tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.
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