Nachtparkgebühren

Das nächtliche Dauerparkieren für Autos und Anhänger auf öffentlichem Grund ist gemäss Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch) bewilligungs- und gebührenpflichtig.

Die Gebühren betragen monatlich 35 Franken für Personen und Lieferwagen bis 3.5 Tonnen sowie für Anhänger für leichte Motorwagen. Es besteht eine Meldepflicht.

Wird ein Automobil oder Automobilanhänger (Wohnwagen, Lastenanhänger usw.) über Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen städtischen Parkplätzen parkiert, fallen Gebühren gemäss der Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch) an.

Wird ein regelmässiges Abstellen festgestellt, erhält der Fahrzeughalter nach den Kontrollen ein Orientierungsschreiben, worin auf die geltenden Bestimmungen aufmerksam gemacht wird. Personen, welche neu nach Schaffhausen ziehen oder ein Fahrzeug neu einlösen, bekommen ein Merkblatt mit Anmeldetalon, welches auf die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren aufmerksam macht. Die Anmeldung kann jederzeit auch online erfolgen.

Wer einen privaten Parkplatz oder Garagenplatz zur Verfügung hat, ist verpflichtet, diesen zu benützen. Wer dennoch regelmässig auf dem öffentlichen Grund parkiert, hat die Gebühren zu entrichten. Die Gebühr wird aufgrund der Nachtparkkontrollen erhoben. Die erste Nachtparkgebührenrechnung wird ab dem ersten Erfassungsmonat rückwirkend verrechnet.

Anmeldungen / Änderungen sind schriftlich mit dem untenstehenden Formular an die Stadtpolizei oder per Email an napaz@stsh.ch zu richten.

Zugehörige Objekte

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Gesuch für nächtliches Parkieren auf öffentlichem Grund (PDF, 198.63 kB) Download 0 Gesuch für nächtliches Parkieren auf öffentlichem Grund