Zuzug/Umzug/Wegzug
Anmeldung / Zuzug
Die Anmeldung kann online über eUmzug.ch gemeldet werden. Sie muss bei der neuen Wohngemeinde innert 14 Tagen erfolgen.
Optional kann ein Termin für ein Beratungsgespräch am Schalter über den nachfolgenden Link im Voraus reserviert werden.
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Identitätskarte oder Pass
- Versicherungsnachweis der Krankenkasse (für alle Familienmitglieder)
- Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge)
- Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder von nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden
Anmeldegebühr pro erwachsene Person oder Familie: 30 Franken
Personen, welche sich nicht über eUmzug anmelden, müssen zusätzlich ein Anmeldeformular ausfüllen und dieses am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeben oder per E-Mail einreichen. Die Anmeldung aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter erfolgen.
EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger
Folgende Unterlagen werden für den Gemeindewechsel (Umzug innerhalb vom Kanton Schaffhausen) benötigt:
- Identitätskarte oder Pass
- Ausländerausweis
- Versicherungsnachweis der Krankenkasse (für alle Familienmitglieder)
- Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge)
- Zivilstandnachweis (Eheschein, Scheidungsurteil)
- Geburtsschein aller minderjähren Kinder oder Familienausweis
- Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder von nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden
Folgende Unterlagen werden für den Kantonswechsel (Zuzug aus einem anderen Kanton) benötigt:
- Gesuchsformular A1 (nur bei L- oder B-Bewilligung)
- Identitätskarte oder Pass
- Ausländerausweis
- Versicherungsnachweis der Krankenkasse (für alle Familienmitglieder)
- Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge)
- Geburtsschein aller minderjähren Kinder oder Familienausweis
- Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder von nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden
Personen, welche sich nicht über eUmzug anmelden, müssen zusätzlich ein Anmeldeformular ausfüllen und dieses am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeben oder per E-Mail einreichen.
Die Anmeldung aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter erfolgen. Die Merkblätter mit den benötigten Unterlagen finden sich auf der Website des Migrationsamts Schaffhausen. Die Einwohnerkontrolle der Stadt Schaffhausen benötigt bei jeder Anmeldung aus dem Ausland einen Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge) sowie einen Nachweis des Zivilstands.
Drittstaat
Personen aus einem Drittstaat können einen Gemeindewechsel (Umzug innerhalb des Kantons Schaffhausen) über eUmzug.ch melden. Ein Kantonswechsel muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Pass
- Ausländerausweis
- Versicherungsnachweis der Krankenkasse (für alle Familienmitglieder)
- Miet-/Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses oder eine Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/der Eigentümerschaft (keine Untermietverträge)
- Zivilstandnachweis (Eheschein, Scheidungsurteil)
- Geburtsschein aller minderjähren Kinder oder Familienausweis
- Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder von nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden
Personen, welche sich nicht über eUmzug anmelden, müssen zusätzlich ein Anmeldeformular ausfüllen und dieses am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeben oder per E-Mail einreichen.
Ein Kantonswechsel muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Die Merkblätter mit den benötigten Unterlagen finden sich auf der Website des Migrationsamts Schaffhausen.
Adressänderung / Umzug
Jede Adressänderung muss innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Ein Umzug innerhalb der Stadt Schaffhausen kann via eUmzug.ch, telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden.
Abmeldung / Wegzug
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Eine Abmeldung innerhalb der Schweiz kann der Einwohnerkontrolle via eUmzug.ch, telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden.
Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens einen Monat vor dem Wegzug erfolgen. Dazu wird das Formular «Erklärung betreffend Abmeldung für Schweizer», welches vorgängig von der Steuerverwaltung bescheinigt werden muss, benötigt. Das Formular muss mit der Kündigung der Wohnung (falls vorhanden) und mit dem Personalausweis persönlich bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden. Anschliessend wird die Abmeldung vorgenommen und eine Abmeldebescheinigung ausgestellt.
EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger / übrige Staatsangehörige
Eine Abmeldung innerhalb der Schweiz kann der Einwohnerkontrolle via eUmzug.ch, telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden (der eUmzug funktioniert bei Drittstaatsangehörigen nur bei einem Gemeindewechsel innerhalb des Kantons Schaffhausen).
Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens einen Monat vor dem Wegzug erfolgen. Dazu wird das Formular «Erklärung betreffend Abmeldung für Ausländer» benötigt. Personen, die dem ordentlichen Steuerregister gemeldet waren (Niederlassungsbewilligung C), müssen das Formular vorgängig durch die Steuerverwaltung bescheinigen lassen. Danach kann das Dokument mit dem Ausländerausweis persönlich bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden. Anschliessend wird die Abmeldung vorgenommen und eine Abmeldebescheinigung ausgestellt.
Personen mit Niederlassungsbewilligung C haben die Möglichkeit, vor der Abmeldung ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung zu beantragen. Voraussetzungen hierfür und weitere Informationen finden sich auf der Website des Migrationsamts Schaffhausen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Anmeldeformular_Zuzug (PDF, 807.78 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular_Zuzug |
Erklärung über die Abmeldung ins Ausland für Schweizer (PDF, 173.34 kB) | Download | 1 | Erklärung über die Abmeldung ins Ausland für Schweizer |
Erklärung über die Abmeldung ins Ausland für Ausländer (PDF, 140.74 kB) | Download | 2 | Erklärung über die Abmeldung ins Ausland für Ausländer |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | +41 52 632 52 75 | Kontaktformular |