Hundekontrolle

Die Einwohnerkontrolle führt das kommunale Hunderegister und erhebt die jährliche Hundesteuer. Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund nach einem Zuzug oder nach einer Neuanschaffung innerhalb von 10 Tagen bei ihrer Gemeinde anzumelden. Halterinnen und Halter, die noch nicht in der AMICUS-Datenbank erfasst sind, können sich bei der Einwohnerkontrolle registrieren lassen.

Zusätzlich muss ein Tierarzt den Hund mit einem Chip ausstatten und in die schweizweite AMICUS-Datenbank eintragen.

Ein Wegzug, eine Weitergabe des Hundes oder ein Todesfall, muss der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

 

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Preise
Für jeden Hund im Kanton Schaffhausen ist eine Abgabe zu entrichten (Hundegesetz Art. 23). Die Höhe der jährlichen Abgaben in der Stadt Schaffhausen beträgt:

  • für den ersten Hund 160 Franken
  • für jeden weiteren Hund 200 Franken
  • Pauschalabgabe für Züchter 790 Franken

Der Kantonsbeitrag von 30 Franken je Hund ist in den Beträgen inbegriffen.

Unterlagen für die Anmeldung
Für die Registrierung eines Hundes werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Anmeldeformular
  • Heimtierausweis (bei einem Zuzug aus dem Ausland mit Zollstempel)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis des Hundehalters (Deckungssumme mindestens 1 Mio. Franken gemäss Hundegesetz Art. 7).

Hunde der Rassentypenliste
Wer einen Hund, welcher der Rassentypenliste angehört halten will, benötigt vorgängig eine Haltebewilligung des Kantonalen Veterinäramtes. Die vollständigen Gesuchunterlagen sind beim Kantonalen Veterinäramt einzureichen.

Adressänderung, Halteränderung oder Ableben des Hundes
Dies melden Sie innerhalb von 10 Tagen der Einwohnerkontrolle, Tel. +41 52 632 52 75 oder einwohnerkontrolle.sh@stsh.ch

Rückerstattung der Hundesteuer
Hundehalterinnen und Hundehalter, welche ihren Hund weitergeben, mit dem Hund in einen anderen Kanton umziehen oder den Todesfall ihres Hundes gemeldet haben, können in bestimmten Fällen eine Rückerstattung der Hundesteuer beantragen. Weitere Informationen dazu finden sich auf dem Antragsformular Antrag zur Rückerstattung der Hundesteuer.

 

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.